Informationen

Erste-Hilfe-Kurs

Eine gesetzliche Vorschrift verlangt, dass Sie bei einem Unfall Hilfe leisten. Besuchen Sie deshalb umgehend nach Fahrschul-Beginn die Ausbildung "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Kurse werden bei verschiedenen Organisationen (BRK, ASB, Johanniter ect.) angeboten. Ohne diese Ausbildung kann kein Führerscheinantrag gestellt werden.

Führerscheinantrag

Stellen Sie bitte umgehend nach Fahrschul-Beginn persönlich beim Amt für öffentliche Ordnung oder Ihrem zuständigen Landratsamt bzw. Rathaus einen Führerscheinantrag.

Hierzu wird benötigt:

  • Ein Passbild speziell für den Führerschein
  • Die Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ein aktueller Sehtest (Jeder Optiker führt diesen Test durch)
  • Der Personalausweis

Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwischen 4 und 6 Wochen. Kosten ca. 44 EUR. Ohne eingereichten Führerscheinantrag kann keine Prüfung erfolgen.

Führerscheinstelle Stadt Erlangen:

Telefon: 09131 - 86 23 56
E-Mail: strassenverkehrsamtstadt.erlangen.de
Web: www.erlangen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Montag: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 - 14:00 Uhr

Führerscheinstelle Landkreis Erlangen-Höchstadt:

Telefon: 09131 - 803 228 / 803 229 / 803 230
Web: www.erlangen-hoechstadt.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 14:00 Uhr

Terminabsage

Vereinbarte Fahrstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, müssen wir berechnen. [Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen]

Einverständniserklärung

Damit eine Ausbildung stattfinden kann, muss bei Fahrschülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Hier das Formular zum Download, welches bei der Fahrschule ausgefüllt vorgelegt werden muss.

Klasse B

  • Kein Vorbesitz, (Einschluss: L und M), ab 18 Jahre
  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
  • Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse BE

  • Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: keine), ab 18 Jahre
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
  • Keine Befristung der Besitzdauer
Unsere Kontaktdaten

Die 3 von der Fahrschule GmbH
Luitpoldstraße 23, 91052 Erlangen

Telefon: +49 (0) 9131 / 40 59 40
Telefax: +49 (0) 9131 / 40 59 50
E-Mail-Adresse: infodie-3.info

Fahrschule Frauenaurach
Erlangerstr. 7
91056 Erlangen / Frauenaurach

Büro Erlangen:
Mo und Mi: 13:00 – 18:30 Uhr
Di:13:00 – 17:00 Uhr
Do:13:00 – 16:00 Uhr

Büro Frauenaurach:
Di und Do: 17:30 – 20:00 Uhr