
Eine gesetzliche Vorschrift verlangt, dass Sie bei einem Unfall Hilfe leisten. Besuchen Sie deshalb umgehend nach Fahrschul-Beginn die Ausbildung "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
Kurse werden bei verschiedenen Organisationen (BRK, ASB, Johanniter,...) angeboten.
Ohne diese Ausbildung kann kein Führerscheinantrag gestellt werden.
Stellen Sie bitte umgehend nach Fahrschul-Beginn persönlich beim Amt für öffentliche Ordnung oder Ihrem zuständigen Landratsamt bzw. Rathaus einen Führerscheinantrag.
Hierzu wird benötigt:
Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwischen 4 und 6 Wochen. Kosten ca. 44 EUR. Ohne eingereichten Führerscheinantrag kann keine Prüfung erfolgen.
| Telefon: | 09131 - 86 23 56 |
| EMail: | strassenverkehrsamt@stadt.erlangen.de |
| Homepage: | http://www.erlangen.de |
| Montag bis Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Montag | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 12:00 - 14:00 Uhr |
| Telefon: | 09131 - 803 228 / 803 229 / 803 230 |
| Homepage: | http://www.erlangen-hoechstadt.de |
| Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 14:00 Uhr |
Vereinbarte Fahrstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, müssen wir berechnen. [Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen]
Damit eine Ausbildung stattfinden kann, muss bei Fahrschülern, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ein Erziehungsberechtigter zustimmen.
Hier das Formular zum Download, welches bei der Fahrschule ausgefüllt vorgelegt werden muss.
© 2009 M.V.A.K. Alexander Kendler